Unitymedia darf die Router seiner Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen, so der BGH. Er sieht darin keine "unzumutbare Belästigung" der Kunden. Robert Briske erläutert die Entscheidung.
Der jahrelange Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden um Urheberrechtsverstöße in freien WLANs hat am Donnerstag vor dem BGH ein Ende gefunden. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision von Sony Music zurück.
Die Störerhaftung führte lange dazu, dass der Betrieb ungesicherter W-LANs mit Kostenrisiken verbunden war. Damit könnte es nach einem Urteil des BGH vorbei sein. Oder nicht? Für Paetrick Sakowski bleiben wichtige Fragen ungelöst.
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Das OLG Köln hat entschieden, dass Unitymedia die Router der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen darf. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei dafür nicht erforderlich.
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Die große Koalition ist sich offenbar einig geworden: In letzter Minute soll das WLAN-Gesetz nun doch noch verabschiedet werden. Die Abschaffung der Störerhaftung begrüßt aber lange nicht jeder.
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Unitymedia wollte mit 1,5 Millionen privaten WLAN-Routern das größte Netz von Wifi-Hotspots in Deutschland schaffen. Eigenmächtig geht das aber nicht. Die Kunden müssen dem Einsatz ihrer Router als Hotspots vorher zustimmen, urteilte das LG Köln.
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Mehr offene WLAN-Netze in Deutschland: Dafür soll ein neues Gesetzespaket sorgen, welches das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Unter anderem soll die Störerhaftung abgeschafft werden.
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Schlimme Schlagzeilen konnte 2016 jeder. Doch es gab auch gute Nachrichten. Wir haben einige zusammengestellt – selbstverständlich jeweils inklusive anderer Ansicht.
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