Die letzte Woche bekanntgewordenen Nachfolger für drei Richter des BVerfG sind nun vom Bundestag bestimmt worden. Dieser beschloss außerdem das neue Gesetz zum Schutz von Whistleblowern.
Diese Woche soll das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern beschlossen werden – mit wesentlichen Änderungen: Nun müssen auch anonyme Tipps, sowie Hinweise zu Verfassungsfeinden und Tierschutzskandalen geprüft und Geld für Rufschäden gezahlt werden.
Von der Kritik an der Schutzreichweite, an den Regeln für anonyme Meldungen und an den Konzernvorschriften zeigt sich die Bundesregierung unbeeindruckt. NGOs, Rechtswissenschaftler und auch die Union sind enttäuscht.
Wird ein neues Hinweisgeberschutzgesetz auch die Extremistenbekämpfung in Behörden verbessern? In seiner bisherigen Form greift der Whistleblowerschutz vor allem bei der Meldung extremistischer Verhaltensweisen zu kurz, meint Andreas Nitschke.
Wer Missstände in Unternehmen oder Behörden meldet, soll arbeitsrechtlich besser geschützt werden. Zum BMJ-Entwurf melden sich kritische Stimmen. Wie gut schützt er Whistleblower? Und bricht der Entwurf mit Koalitionsvertrag und EU-Recht?
Ein Londoner Gericht hat den formellen Auslieferungsbeschluss gegen Julian Assange an die USA erlassen. Nun liegt das Schicksal von Assange in der Hand der britischen Innenministerin.
Wer auf Korruption oder Umweltverstöße im eigenen Unternehmen hinweist, soll besser vor einer Kündigung geschützt werden. Das BMJ hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, er geht über die Vorgaben des EU-Rechts hinaus.
Arbeitnehmer müssen DSGVO-Auskunftsansprüche konkret bezeichnen, sonst ist die Klage unzulässig. Arbeitgeber können die Auskunft zum Schutz von Whistleblowern verweigern – die Voraussetzungen sind aber noch unklar, weiß Dominik Sorber.