31.01.2018 BAG zum Rücktritt von Wettbewerbsverbot: Trotzreaktion schützt vor Rechtsfolge nicht Vertragsrecht Weil sein ehemaliger Arbeitgeber die vereinbarte Karenzentschädigung nicht rechtzeitig zahlte, schrieb der ausgeschiedene Mitarbeiter eine wütende E-Mail. Diese kostet ihn nun nach einer Entscheidung des BAG eine Stange Geld. Mehr lesen