2013 untersagte die Kommission die Übernahme des Niederländischen Paketzustellers TNT durch UPS. Der EuG erklärte den Beschluss der Kommission später wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Zu Recht, findet die EuGH-Generalanwältin.
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Google muss wegen des Missbrauchs der Marktmacht beim Betriebssystem Android 4,3 Milliarden Euro Strafe bezahlen. Es ist die höchste Wettbewerbsstrafe, die je von der EU-Kommission gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde.
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Der Deutsche Wetterdienst hat im Streit um seine WarnWetter-App einen Teilerfolg vor dem OLG Köln erzielt. Die steuerfinanzierte App verstoße nicht gegen Wettbewerbsrecht, die Bereitstellung der App sei schon keine "geschäftliche Handlung".
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Puma findet die Erfindung "genial": eine fellbesetzte Badelatsche. Das meint auch Dolce&Gabbana - die Italiener haben eine ganz ähnliche Schlappe herausgebracht. Eine Verwechslungsgefahr bestehe aber nicht, entschied das OLG München.
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Nachdem das Land Baden-Württemberg mit dem Bundeskartellamt eine Vereinbarung zur Rundholzvermarktung vereinbarte, hob das Bundeskartellamt die Vereinbarung auf und stellte neue Ermittlungen an. Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.
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Bayer ist mit der geplanten Übernahme von Monsanto fast am Ziel. Die US-Behörden haben den mehr als 50 Milliarden Euro schweren Deal mit Auflagen genehmigt. Es ist der größte Firmenkauf, den je ein deutscher Konzern im Ausland gestemmt hat.
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Eines der komplexesten Marktmachtmissbrauchsverfahren der letzten Jahre endet gütlich. Gazprom und die EU-Kommission haben ihren Streit um möglicherweise unfaire Geschäftspraktiken des russischen Energiekonzerns in Osteuropa beigelegt.
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Nach der Insolvenz von Air Berlin hatte die Lufthansa auf einigen Strecken für ein paar Monate ein Monopol inne. Der darauf folgende Preisanstieg rief das Bundeskartellamt auf den Plan. Ein Verfahren wird jedoch nicht eingeleitet.
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