Darf ein Schaumwein als Produkt aus Italien beworben werden, obwohl die Verarbeitung von Grundwein zu Schaumwein in Spanien erfolgt? Das OLG Frankfurt findet, das geht – und wies die Beschwerde eines Weinherstellers zurück.
Wer einen amtlich geprüften Qualitätsriesling verkaufen will, darf seinen Wein nicht mit Zucker süßen. Dies gilt laut BVerwG auch dann, wenn der Zucker eigentlich hätte zu Alkohol vergären sollen.
Ein Weinbauer hat nicht angegeben, dass er Zucker zu seinem Rieslingwein hinzugegeben hat. Die Rücknahme des Qualitätssiegels war deswegen rechtens, so ein OVG. Denn mit Zucker dürfe nur der Alkohol- und nicht der Süßegehalt erhöht werden.
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Reichen zwölf Prozent Champagner aus, um Eis als "Champagner Sorbet" zu bezeichnen? Es kommt auf den Geschmack an, meint der EuGH. Ulrike Grübler erläutert, was der BGH nun im Rechtsstreit um das Aldi-Dessert beachten muss.
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Nutzt ein Sorbet, dem zwölf Prozent Champagner beigemischt sind, das Ansehen der Champagnerbauern aus, wenn es als "Champagner-Sorbet" verkauft wird? Der Generalanwalt hat zu der Frage nun seine Schlussanträge vorgelegt.
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Deutsche Weine dürfen mit dem Wort "Superior" beschriftet werden, obwohl dies sonst bestimmten spanischen und portugiesischen Weinen vorbehalten ist. Der Durchschnittsverbraucher irre nicht über die Herkunft des Weines.
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