Im September dieses Jahres steht die Bundestagswahl an – mitten in der Corona-Pandemie. Gerade kleine Parteien stellt dies vor einige Hürden, denn das Sammeln von Unterschriften für Direktkandidaten und Landeslisten ist schwieriger geworden.
Die Wahlrechtsreform sei unter anderem zu unbestimmt und erreiche keine Verkleinerung des Bundestags - eines der wichtigsten Ziele der Neuerung. Die Opposition im Bundestag zieht deshalb nach Karlsruhe.
Parteilose Direktkandidaten stehen auf Wahlzetteln weit unten. Dagegen wehrte sich ein Direktkandidat in Rheinland-Pfalz. Das VG entschied jedoch, dass mündige und verständige Bürger den Wahlzettel schon richtig läsen.
Kleine Parteien müssen Unterschriften sammeln für die Wahlzulassung - das ist aber schwierig, wenn man sich in der Fußgängerzone wegen Corona nicht nahekommen darf. Der VerfGH stärkt nun den Kleinparteien den Rücken.
Nach Thüringen haben auch die Verfassungsrichter in Brandenburg das Paritätsgesetz für die gleichmäßige Besetzung von Listen für Landtagswahlen mit Frauen und Männern gekippt. Das Urteil war auch auf Bundesebene mit Spannung erwartet worden.
Die jüngste Reform des Wahlrechts verfehlt ihr politisches Ziel und missachtet den verfassungsrechtlichen Rahmen. Anstelle fehleranfälliger Feinkorrekturen ist ein Reset des Wahlrechts geboten, meint Matthias Rossi.
Der Bundestag hat sich auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt - und will so verhindern, dass die Anzahl der Abgeordneten weiter zunimmt. Das neue Gesetz finde eine ausgewogene Lösung für ein kompliziertes Problem, meint Bernd Grzeszick.
Die Spitzen der GroKo haben sich am Dienstagabend auf Veränderungen im Wahlrecht verständigt. Das Anwachsen des Bundestages soll bei der Wahl 2021 mit kleinen Schritten verhindert werden. Die eigentliche Reform kommt erst 2025.