564 Seiten Text, viele Phrasen – aber auch ein paar konkrete rechtspolitische Vorhaben. Wir haben uns die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linken und Grünen angeschaut.
Rundfunkanstalten müssen Wahlwerbung ausstrahlen, wenn sie nicht evident gesetzeswidrig ist. HR, NDR und BR sind im Streit um NPD-Hörfunkspots unterlegen, ein Fernsehspot beschäftigt erneut das BVerfG: Das schafft noch mehr Aufmerksamkeit.
Wieviel Europa steckt eigentlich im europäischen Wahlrecht? Und was wird am 26. Mai 2019 eigentlich wie gewählt? Die juristischen Hintergründe zur EU-Wahl erläutert Alexander Hobusch. Er beklagt zudem Schnellschüsse bei der Sperrklausel.
Der Vorstand der RAK Düsseldorf hat dem Kammerpräsidenten erneut das Vertrauen ausgesprochen. Herbert P. Schons wurde mit knapp 80 Prozent der abgegebenen Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt.
Das ZDF hat die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD abgelehnt. Am Samstag hat das BVerfG diese Entscheidung bestätigt: Die Aussagen erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung.
Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen*, und schuldunfähige Straftäter dürfen an der kommenden Europawahl im Mai teilnehmen. Zu diesem Ergebnis kam das BVerfG am Montag.
Die Zeit drängt: Müssen Menschen, die unter Betreuung stehen, bei der Europawahl Ende Mai schon mitwählen dürfen? Das BVerfG verhandelt am Montag einen Eilantrag, will aber auch ein Urteil verkünden.
An der Spitze des DRB findet kein Personalwechsel statt: Jens Gnisa wurde in der Wahl am Donnerstag erneut zum Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes gewählt.