Die AfD hat für die Landtagswahl in Sachsen zwei Kandidatenlisten aufgestellt. Es konnten aber nicht beide Listen zugelassen werden, meint auch Verfassungsrechtler Robert Hotstegs. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen.
Die AfD liefert sich in Sachsen laut Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der CDU. Doch wegen formaler Mängel hat der Landeswahlausschuss einen großen Teil ihrer Wahlliste für ungültig erklärt: Es sind nur 18 von 61 Kandidaten zugelassen.
Richter in der Schweiz müssen einen Teil ihres Gehalts an ihre Partei zahlen und sich zur Wiederwahl stellen. Grund genug für das Antikorruptionsgremium des Europarats, die richterliche Unabhängigkeit anzuzweifeln.
Twitter muss einen gesperrten Account der Berliner AfD vorläufig wieder freischalten. Das LG Berlin traf damit die wohl erste gerichtliche Entscheidung zu den umstrittenen Sperren des Netzwerks wegen angeblicher Wahlbeeinflussung.
Die umstrittenen Wahlplakate der NPD mit den Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" und "Widerstand – jetzt" sind nach Ansicht des OVG Sachsen volksverhetzend. Die Entfernung der Plakate müsse die Partei daher dulden.
Gerade jungen Wählern und Unentschlossenen soll er Orientierungshilfe bieten - doch kurz vor der Europawahl ist der Wahl-O-Mat nach einer Entscheidung des VG Köln abgeschaltet. Die Betreiber des Angebots wollen die Entscheidung nun kippen.
Die Stadt Zittau durfte NPD-Wahlplakate entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Laut dem VG Dresden erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Die bpb darf den Wahl-O-Maten in seiner derzeitigen Form nicht weiter betreiben. Der Abgleich der Antworten mit maximal acht Parteien gleichzeitig verletze das Recht auf Chancengleichheit kleinerer Parteien, so das VG Köln.