Sie wurden versklavt, misshandelt und zu Tausenden getötet: Jesidinnen und Jesiden. Deutschland sieht sich in besonderer Verantwortung für die Gemeinschaft. Die Aufarbeitung der Taten soll weitergehen, der Bundestag erkennt die Verbrechen nun als...
Tausende Jesiden wurden vom IS getötet. Während der Bundestag den Völkermord erst bald anerkennen möchte, ist die strafrechtliche Aufarbeitung schon weiter: Erstmals verurteilte der BGH einen IS-Kämpfer wegen Völkermordes an den Jesiden.
Der GBA teilt LTO mit, keinen Anfangsverdacht für Völkermord in der Ukraine zu sehen. Doch Russland will die "De-Ukrainisierung" und handelt entsprechend. Patrick Heinemann analysiert die Sach- und Rechtslage und sieht Handlungsbedarf.
Die Bundesanwaltschaft verfolgt IS-Kämpfer und ihre Frauen nun auch wegen Völkermordes an den Jesiden. Vor zwei Gerichten bereits mit Erfolg. Dabei ist die Argumentation – wieder – nicht ganz einfach.
Bei der Konferenz "Völkerrecht gegen Völkermord" in Berlin verurteilten Völkerrechtler den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – und forderten ein UN-Sondertribunal. Gerade Deutschland solle hierbei Verantwortung übernehmen.
Der GBA verfolgt "worst crimes of humanity" weltweit. Allerdings können sich die Opfer der Völkerstraftaten nicht als Nebenkläger am Prozess in Deutschland beteiligen. Das will Hamburg ändern und bringt vor der JuMiKo einen Vorschlag ein.
Deutschland hat zum ersten Mal eine Intervention in einem IGH-Verfahren eingereicht – um die Ukraine zu unterstützen. Was das bedeutet und was die deutsche Stellungnahme von anderen unterscheidet, erklärt Fabian Simon Eichberger.
Sklaverei, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord waren Bestandteil der Anklage gegen eine 34-Jährige IS-Rückkehrerin. Das OLG verurteilte sie nun zu fünfeinhalb Jahren Haft.