Das Auswärtige Amt hatte erklärt, der König Thailands brauche für seine häufigen Deutschlandaufenthalte kein Visum. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einem Gutachten nun zu einem anderen Ergebnis.
Eine syrische Familie, die in der belgischen Botschaft in Beirut Asyl beantragt hatte, kann sich nicht auf die EMRK berufen. Diese gelte nämlich nicht in Drittstaaten, so der EGMR.
Eine Familie harrt in der umkämpften syrischen Stadt Aleppo aus. Sie könnte in Belgien bei Bekannten unterkommen, doch die Botschaft verweigert das Visum. Wie weit die europäische Verantwortlichkeit reicht, verhandelt nun der EGMR.
Lässt eine Fluggesellschaft einen Passagier ohne gültiges Visum mitfliegen, bleibt sie auf dem Teil eines im Zielland anfallenden Bußgelds sitzen, das entschied nun der BGH.
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Wer eine illegale Einreise erlaubt, ist auch für das Asylverfahren zuständig. Menschen in andere Staaten durchzuwinken, weil so viele von ihnen kamen, funktioniert nicht, so der EuGH. Und stellte sich damit gegen die Schlussanträge.
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Einer Informatikerin aus Iran wurde kein Visum für die Promotion in Deutschland erteilt. Ihr hier erworbenes Wissen könnte nämlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sein. Der EuGH gibt der Behörde einen weiten Ermessensspielraum.
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Die Revolution im Asylrecht ist ausgeblieben: Der EuGH überlässt es den Mitgliedstaaten, humanitäre Visa für Drittstaatenangehörige wie etwa Syrer auszustellen. Verpflichtet sind die Länder dazu nicht.
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Eine syrische Familie will mit einem 90-Tage-Visum nach Belgien, um dann einen Asylantrag stellen zu können. Weil die Behörden das ablehnen, beschäftigt sich der EuGH mit der Frage. Generalanwalt Mengozzi stellte nun seine Schlussanträge.
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