Installiert der Nachbar Kameras auf seinem Gelände, die nicht nur sein eigenes Grundstück filmen, muss das nicht geduldet werden. Nach einem Urteil des AG München spielt es dabei nicht einmal eine Rolle, ob die Kamera überhaupt läuft.
Bodycams bei der Polizei sind nicht unumstritten. Sie sollen die Sicherheit der Beamten erhöhen. Der bayerische Datenschutzbeauftragte aber meldet Bedenken an.
Bodycam-Aufnahmen von Polizisten sind vor Gericht als Beweismittel zulässig, entschied das LG Düsseldorf. Und zwar selbst dann, wenn eigentlich gar kein Anlass mehr bestand, das Geschehen zu filmen.
Der Abgleich von Nummernschildern mit Fahndungsdateien ist doch ein Grundrechtseingriff. Das entschied nun das BVerfG und korrigierte ein eigenes Urteil von 2008. Drei Landespolizeigesetze müssen nun nachgebessert werden.
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In sächsischen Gefängnissen können fortan Hafträume per Videokamera überwacht werden. Der Landtag stimmte am Mittwoch einem ganzen Bündel von Gesetzen für den Justizvollzug zu. Dadurch könne mehr Sicherheit gewährleistet werden, hieß es.
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Erfordert der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware eine spezifische Rechtsgrundlage oder nicht? Die FDP in Hamburg hat einen Antrag in den Senat eingebracht, um eine Bundesratsinitiative zur Änderung der StPO voranzutreiben.
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Ein Ehepaar aus München fühlte sich durch die Außenkameras seines Nachbarn beobachtet. Auch wenn die Kameras nicht in ihren Wintergarten zeigten, bestehe doch ein "Überwachungsdruck". Das sah das örtliche AG anders.
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Geschäftsräume mit Publikumsverkehr werden oft zur Abschreckung von Ladendieben videoüberwacht. Auch Mitarbeiter werden gefilmt. Laut BAG können die Aufnahmen von ihnen grundsätzlich vor Gericht verwertet werden, erläutert Michael Fuhlrott.Artikel lesen
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