Jubel im Münchner Augustiner-Keller: Das LG München I verurteilte die Bayerische Versicherungskammer zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt. Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung zu zahlen.
Auch bei Corona-bedingten Betriebsschließungen gilt der Grundsatz: "Es kommt drauf an". Das erfahren derzeit hunderte von Unternehmen, deren Versicherungen für die Verluste des Corona-Lockdowns im Frühjahr nicht zahlen wollen.
Eine Barbetreiberin hatte sich vorsorglich dagegen versichert, ihre Gaststätte wegen Krankheitserregern schließen zu müssen. Weil in der Auflistung aber das neuartige Coronavirus fehlt, muss die Versicherung nicht einspringen, so das OLG Hamm.
Im Prozess wegen fehlerhafter Brustimplantate kann sich die Allianz als Versicherer vor deutschen Gerichten wohl schadlos halten. Dass sie ihre Einstandspflicht auf französische Fälle beschränkt hat, verstößt nicht gegen Unionsrecht, so der EuGH.
Geschäftsreise und ein Glas Wein am Abend in einem hübschen Altstadtlokal – doch dann kommt es zu einem Terroranschlag. Warum dabei zugezogene Verletzungen kein Arbeitsunfall sind, erklärt das LSG Celle.
Ihr Lebensgefährte habe sie nur ausnutzen wollen, eine junge Frau zog deshalb vor Gericht. Das kann sie auch machen – aber ohne ihre Rechtsschutzversicherung, entschied das LG Frankenthal.
Rollt auf die Versicherer eine Klagewelle zu? Hoteliers und Gastronomen erhalten zunehmend Absagen von den Anbietern ihrer Betriebsschließungsversicherungen. Viele wollen statt der vollen Summe "aus Kulanz" nur 10 bis15 Prozent zahlen.
In einem weiteren Prozess zwischen Check24 und der HUK Coburg musste der Online-Makler nun eine Niederlage auf ganzer Linie hinnehmen. Das LG Köln hat Check24 erneut eins seiner zentralen Werbeversprechen untersagt.