Weil die Behörde die hessische Corona-VO unzutreffend ausgelegt hat, musste sie noch einmal neu entscheiden – unter besonderer Beachtung der Versammlungsfreiheit. Das BVerfG hatte die sofortige Vollziehbarkeit eines Demo-Verbots ausgesetzt.
Auf Decken und mit zwei Meter Sicherheitsabstand: So kam eine legale Demo für Versammlungsfreiheit am Gründonnerstag in München zustande. Statt Totalverbot sprachen sich die VGH-Richter für Auflagen aus. Auch das BVerfG entschied in dem Fall.
Versammlungen finden aufgrund der Coronakrise praktisch nicht mehr statt. Wer sich vor Gericht dagegen wehrt, hat im Moment wenig Chancen. Wer findet, dass der Staat zu weit geht, darf in einigen Bundesländern nicht einmal demonstrieren.
In Zeiten des Coronavirus kommt es nicht auf die Größe an: Die Untersagung einer Zwei-Personen-Demo in Kandel ist rechtens, wie das VG Neustadt an der Weinstraße entschied.
Am Samstag soll in Köln gegen Repression demonstriert werden. Das VG Köln hat entschieden, dass die Polizei festinstallierte Kameras während der Versammlung abdecken muss. Eine Zusage der Polizei, die Kameras auszuschalten, genüge nicht.
Die rechtsextreme Gruppe "Pegida München" wollte eine Kundgebung vor dem linksautonomen Hamburger Kulturzentrum "Rote Flora" veranstalten. Mit diesem Plan sind sie jetzt vor dem BverfG gescheitert.
Eine Versammlungsleiterin, die zuließ, dass Demonstranten Papierflieger über den Zaun des BAMF-Geländes warfen, hat vom AG Nürnberg eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erhalten. Sie muss nun Geld an ein Frauenhaus zahlen.
Die Polizei darf keine Demo-Fotos auf Twitter und Facebook veröffentlichen. Aufnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr erlaubt – nicht jedoch zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit, entschied das OVG NRW. Es ließ die Revision zu.