Der Weg über eine Festzeltrampe kann bei Regen nicht ungefährlich sein - Alkoholisierung hin oder her. Ein Besucher eines Schützenfestes stürzte dabei und brach sich den Knöchel. Schmerzensgeld bekommt er dafür nicht, sagt das OLG Hamm.
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Eine Frau, die am Beckenrand ausrutschte und sich den Zeh brach, bekommt kein Schmerzensgeld vom Schwimmbadbetreiber. Dass der Nassbereich eines Schwimmbeckens rutschig ist, leuchtet auch ohne Hinweisschilder ein, entschied das OLG Nürnberg.
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Das AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Hauseigentümer nicht für Schäden haftet, die herunterfallende Walnüsse auf dem Pkw des Nachbarn verursachen. Wer unter einem Nussbaum parkt, trage das allgemeine natürliche Lebensrisiko.
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Ein Loch im Waldweg - damit muss man rechnen, entschied das OLG Frankfurt am Main. Deswegen hafte auch ein Waldbesitzer nicht, wenn eine Radfahrerin ein solches durchfährt und dabei stürzt.
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Eine Frau hatte sich durch eine plötzliche "Laubwolke" so erschrocken, dass sie einen Autounfall verursachte. Zwar hätte die Stadt auf die Laubbläserarbeiten hinweisen müssen, so das LG. Von einem Kausalzusammenhang ging es aber nicht aus.
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Wer sich ein Pferd hält, haftet auch für Unfälle einer Reitbeteiligung, entschied das OLG Nürnberg. Allerdings muss sich die beteiligende Person bei Sorgfaltsverstößen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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Beim Versuch ein Hotel zu betreten lief ein Gast gegen die Glasscheibe neben der Drehtür und verletzte sich. Für das OLG verstößt der Hotelier damit gegen seine Verkehrssicherungspflicht: Es fehle eine Kennzeichnung auf Augenhöhe.
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Richtig gehen in High Heels und die Natur des Strickkleids beachten - gleich zwei Gerichte hatten am Freitag praktische Bekleidungs-Tipps für Frauen. Vermutlich wäre beiden Damen Schadensersatz lieber gewesen.
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