Überraschend legte das BVerfG die deutsche Gesetzgebung zum europäischen Einheitspatent auf Eis. Der eigentliche Grund für das Verfahren dürften allerdings nur indirekt die neuen Regelungen sein, erklärt Paetrick Sakowski die Hintergründe.
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Bundesrat und Bundestag haben die deutschen Gesetze für das EU-Einheitspatent bereits abgesegnet, nun ist Karlsruhe kurz vor Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingeschritten. Grund dafür soll eine erhobene Verfassungsbeschwerde sein.
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Das BVerfG hat erneut Eilanträge gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Auch nach der EuGH-Entscheidung vom Dezember stellten sich Fragen, die nicht im Eilverfahren beantwortet werden könnten.
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Einen Bundestagsabgeordneten auf einer Demonstration mit einem NS-Gauleiter zu vergleichen, ist keine Schmähkritik, so das BVerfG. Damit hob es die Verurteilung eines Versammlungsleiters wegen Beleidigung eines Grünen-Politikers auf.
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Das BVerfG hat entschieden, dass die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nicht erneut beginnt, wenn das Gesetz nur redaktionell angepasst wird, materiell aber unverändert bleibt.
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Das BVerfG hat zu Wahlkampfauftritten von Mitgliedern ausländischer Regierungen Stellung bezogen: Bereits auf die Einreise hätten die Politiker keinen Anspruch. Ebenso wenig wie auf die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland.
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Karlsruhe wird in den nächsten Monaten über mindestens vier Verfassungsbeschwerden abgelehnter Asylbewerber entscheiden. Es geht um die Abschiebung nach Afghanistan. Diese hat das Gericht in drei Fällen bereits im Eilverfahren verhindert.
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Viele Fragen, keine Antworten: Das BVerfG hat den Fall eines Samenspenders nicht zur Entscheidung angenommen, der die Vaterschaft an "seinen" eingefrorenen Embryonen in einer kalifornischen Klink erstreiten wollte.
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