Seit Monaten wird das Innenministerium gedrängt, die Neonazi-Gruppe "Combat 18" zu verbieten. Immer hieß es, ein Verbot müsse gut vorbereitet sein, damit es vor Gericht Bestand hat. Nun war es offenbar so weit.
Der Rocker-Regionalverband "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen sowie der Unterstützerverein der Hisbollah-Miliz "Farben für Waisenkinder" bleiben verboten, so das BVerfG. Mildere Mittel gebe es nicht.
Zahlreiche Sicherheitsbehörden arbeiten an Strategien, mittels derer man gegen kriminelle Clanstrukturen vorgehen möchte. Dabei wird ein besonders wirkungsvoller Ansatz aus dem Gefahrenabwehrrecht außer Acht gelassen, so Florian Albrecht.
Das BVerfG hat drei Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote zurückgewiesen. Darunter auch eine von Deutschlands größtem Neonazi-Verein. Wegen der Ausrichtung der Vereine war das Verbot das einzig wirksame Mittel, so die Richter.
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Der verbotene Verein linksunten.indymedia muss die durch das Regierungspräsidium Freiburg beantragte Beschlagnahmeanordnung in der derzeitigen Form nicht dulden. Sie sei zu unbestimmt, so die Richter am VGH Baden-Württemberg.
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Die Rocker der Hells Angels ziehen mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe. Der Prozessvertreter Sönke Gerhold schildert im Interview, warum das verschärfte Verbot ihrer Abzeichen auf Kutten und Motorrädern verfassungswidrig sein soll.
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Eigentlich sollte das Bundesverwaltungsgericht am heutigen Dienstag über das Verbot des salafistischen Vereins "Die wahre Religion" verhandeln. Doch die Vereinsmitglieder zogen die Klagen überraschend zurück.
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Im Zuge des Verbots zweier Motorradclubs in NRW beschlagnahmte die Polizei u. a. mehrere Zweiräder als Vereinsvermögen. Die Rocker gehen nun dagegen vor – und ihre Chancen stehen grundsätzlich nicht schlecht, meint Florian Albrecht.
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