Verbrauchern stehen bei Streitigkeiten mit Unternehmen künftig auch außergerichtliche Stellen zur Streitbeilegung zur Verfügung. Ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag passieren.
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Ein Unternehmen darf nicht für ein Produkt werben, das der Verbraucher nicht realistisch innerhalb einer kurzen Reaktionszeit kaufen kann. Der Hinweis "nur in limitierter Stückzahl" ändere daran nichts, entschied das OLG Koblenz.
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Steuerberatungsgesellschaften, die in Deutschland tätig werden, müssen bislang von einem geprüften Steuerberater geführt werden. Das verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit, sagt jetzt der EuGH. Ein Einfallstor für Missbrauch?
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Getränke-Hersteller Rabenhorst ist bei der Werbung für seinen Rotbäckchen-Saft "Lernstark" nicht zu weit gegangen, entschied der BGH. Die Angaben auf dem Etikett des Saftes verstoßen nicht gegen europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz.
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Ein langer Streit um irreführende Warenkennzeichnungen ist zu Ende: Ein Produkt als Himbeer-Vanille-Tee zu bewerben ist unzulässig, wenn es weder Himbeeren noch Vanille noch deren Aromen beinhaltet.
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Die Werbeangabe "entspricht bis zu 21 Orgasmen" auf einer Kondompackung hält das LG Düsseldorf weiterhin für unzulässig. Im Gegensatz zu "kann Anteile von Feenstaub enthalten" sei der scherzhafte Charakter nicht ohne Weiteres erkennbar.
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Die EU möchte Verbraucher umfassend über Lebensmittel informieren. Die Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen stellt sie dabei auch vor politische Herausforderungen. Besonders geschickt löst sie sie nicht, findet Eva Ghazari-Arndt.
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Haushaltselektrogeräte, die zu Verkaufszwecken ausgestellt werden, müssen vom Händler mit Energieverbrauchsetiketten versehen werden. Diese EU-Kennzeichnungspflicht erstreckt sich ausschließlich auf sichtbare Geräte, so das OLG Hamm.
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