Der Bund will die globalen Wertschöpfungsketten fairer gestalten und hat dazu das Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Auf was sich deutsche Unternehmen einstellen müssen, analysieren Claus Thiery und Sandra Renschke.
Bußgelder, aber keine zivilrechtliche Haftung. Unternehmen sollen von 2023 an für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards bei Zulieferern gerade stehen, wenn Sorgfaltspflichten vernachlässigt werden, so der Kabinettsentwurf.
Die GroKo will Unternehmen per Gesetz dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Tätigkeit künftig mehr auf menschenrechtliche Standards zu achten. Warum das die Wirtschaftsverbände in Panik versetzt, kann Leonard Feld nicht nachvollziehen.
Bald müssen einige Unternehmen erklären, wie sie es bei ihren Geschäften mit Menschenrechten, der Umwelt oder ihren Mitteln zur Bekämpfung von Korruption halten. Viel verlangt wird dennoch nicht von den Firmen, meint Burkhard Göpfert.
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