Die Übertragung des Resturlaubs ins nächste Jahr wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf. Was dabei auch angesichts neuester EuGH-Rechtsprechung zu beachten ist, erläutert Michaela Felisiak.
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13 Jahre lang hatte ein Brite keinen bezahlten Jahresurlaub genommen. Nachdem ein britisches Gericht seine Arbeitnehmereigenschaft festgestellt hat, verlangt er nun Abgeltung. Verfallen sei der Anspruch jedenfalls nicht, so der EuGH.
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