Trotz der extremen Bedingungen für Beschäftigte durch die Pandemie blieb eine Klagewelle am Bundesarbeitsgericht aus. Für dessen Präsidentin liegt dies auch daran, dass sich der Blick von Arbeitgebern auf Präsenzpflichten verändert hat.
Der EuGH hatte kürzlich entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nur verjähren kann, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist. Diese arbeitnehmerfreundliche Entscheidung hat nun das BAG in seinem aktuellen Urteil berücksichtigt.
Urlaub verjährt nur, wenn der Arbeitnehmer vorher auf seinen Urlaubsanspruch hingewiesen wurde. Und Unionsrecht geht nationalem Recht vor. Mit seinem weitreichenden Urteil setzt das BAG zwingende Vorgaben des EuGH um. Von Michael Fuhlrott.
Urlaubsansprüche verjähren nur, wenn der Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch unterrichtet wurde. Das nationale Verjährungsrecht ist in diesem Sinne auszulegen, urteilte der EuGH. Michael Fuhlrott mit einer Einordnung.
Er musste seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen, deshalb habe er sich nicht erholen können. Daher möchte ein Schlosser, dass seine Arbeitgeberin ihm die Urlaubstage wieder gutschreibt. Das BAG wendet sich zunächst an den EuGH.
Ferienzeit ist für Lehrer immer Urlaubszeit, spöttelt der Volksmund. Dass das aber auch juristisch genau so zu verstehen ist, hat das VG Gelsenkirchen in einer aktuellen Entscheidung klargemacht.
Eine Landesbeamtin erkrankte, wurde dadurch dienstunfähig und starb zwei Jahre später. Davor hatte sie aber ganze 64 nicht genommene Urlaubstage angesammelt. Nur für 46 dieser Tage bekommen die Erben allerdings Geld.
In Spanien liegt ein Gesetzentwurf zur Arbeitsfreistellung bei Menstruationsbeschwerden auf dem Tisch. Es wäre die erste Regelung dieser Art in Europa. Deutschland sollte sich daran ein Beispiel nehmen, findet Tatjana Volk.