Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar fallen die "Afghanistan-Papiere" nicht unter das Urheberrecht. Das Urheberrecht könne nicht als Abwehrargument gegen Journalisten zweckentfremdet werden, heißt es in seinen Schlussanträgen.
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Ein Internetzugang, viele Nutzer: Die Frage, wer dann für illegale Uploads haftet, beschäftigte nun den EuGH. Dass dessen lang erwartete Entscheidung aber gar nicht so spektakulär ist, wie viele glauben, zeigt Carl Christian Müller.
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Die Ausleihe von haptischen Büchern und E-Books durch öffentliche Bibliotheken wird rechtlich ungleich behandelt. Damit diese ihren Kultur- und Bildungsauftrag wahrnehmen können, plädiert Dieter Frey für ein Tätigwerden des Gesetzgebers.
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Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
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Der NDR muss bestimmte Äußerungen unterlassen und entfernte dazu einen Videobeitrag aus der Mediathek und der Trefferliste bei Google. Dass der Beitrag aber noch anderweitig verfügbar ist, ist nicht unbedingt Sache des Senders, so der BGH.
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"Das Boot" war einer der erfolgreichsten deutschen Filme aller Zeiten und spielte Millionen von Dollar ein. Im Vergleich dazu steht die Vergütung des Chef-Kameramanns in einem auffälligen Missverhältnis, entschied das OLG Stuttgart.
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Der Streit um Urheberrechtsverletzungen durch das Angebot der Online-Plattform "uploaded" landet vor dem EuGH. Was der BGH von den Luxemburger Kollegen wissen möchte und vor allem warum er das will, erläutert Martin Soppe.
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Seit Monaten machen Befürworter und Gegner der Urheberrechtsreform auf EU-Ebene mobil. Das Europaparlament hat sich nun auf eine gemeinsame Position inklusive des Leistungsschutzrechts, aber ohne einen expliziten Upload-Filter geeinigt.
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