Im Ortsteil Maleck der Stadt Emmendingen hat das Glockengeläut der Gemeinde eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition. Einem Anwohner wurde es nun zu laut. Das OLG Karlsruhe entschied aber, dass er mit dem Geläut leben muss.
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Das BMI darf eine Äußerung über die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen nicht wiederholen. In einer Talkshow wurde sie unter anderem als "hochkriminell" bezeichnet. Das VG Bremen hat das nun vorerst untersagt.
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Die AfD hatte dem Bundesumweltministerium vorgeworfen, Steuergelder für den US-Präsidentschaftskampf von Hillary Clinton ausgegeben zu haben. Eine unwahre Tatsachenbehauptung, die die Partei nun richtigstellen muss, so das LG Berlin.
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2015 läuft ein Pegida-Anhänger mit einem Galgen durch Dresden - reserviert für die Bundeskanzlerin und ihren damaligen Vize. Später bietet er eine Miniaturnachbildung im Internet an. Ex-Außenminister Gabriel will das nicht hinnehmen und klagt.
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2015 hielten Dresdner Pegida-Demonstranten einen Galgen hoch, der nach seiner Aufschrift für den damaligen Bundesaußenminister Sigmar Gabriel "reserviert" sein sollte. Nun treffen sich Gabriel und der Urheber vor Gericht.
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Bei einer öffentlichen Veranstaltung in Niederbayern bezeichnete eine Referentin den Sänger Xavier Naidoo als Antisemiten. Der Musiker geht dagegen juristisch vor - und bekam nun vor dem LG Regensburg Recht.
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Ein ehemaliger Mitarbeiter bezeichnet seine frühere Arbeitgeberin als "Sekte", und zwar nachdem er selbst ein Konkurrenzunternehmen gegründet hat. Die Meinungsfreiheit deckt solche Äußerungen, befand das OLG Frankfurt.
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Ein Arzt sah sich durch eine Ein-Stern-Bewertung bei Google in seinem Ansehen beeinflusst. Zu Recht, findet das LG Lübeck. Schließlich gab es keinen Patienten mit dem angegebenen Nutzernamen. Jedenfalls habe Google das nicht widerlegt.
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