Der Spiegel-Verlag und das Recherchenetzwerk Correctiv haben vor dem BVerfG erfolgreich gegen einstweilige Verfügungen geklagt. Ihnen war vor deren Erlass keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
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Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
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Der NDR muss bestimmte Äußerungen unterlassen und entfernte dazu einen Videobeitrag aus der Mediathek und der Trefferliste bei Google. Dass der Beitrag aber noch anderweitig verfügbar ist, ist nicht unbedingt Sache des Senders, so der BGH.
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SPD-Politiker Sigmar Gabriel muss nicht hinnehmen, dass ein sächsischer Werkzeughändler Miniaturholzgalgen mit der Beschriftung "Reserviert – Sigmar 'Das Pack' Gabriel" und "Volksverräter" verkauft. Dies entschied das LG Hamburg.
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Nach Äußerungen in der Talkshow "Anne Will", darf das BMI nun auch eine Aussage aus einer Pressemitteilung nicht wiederholen. Wird behauptet, dass "bewusst gesetzliche Regelungen missachtet wurden" greife dies Ermittlungen vor, so das OVG Bremen.
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Ein Anwalt staunte nicht schlecht: Er hatte der Wochenzeitung DIE ZEIT ein Interview gegeben und dieses mit dem ZEIT-Logo auf seiner Website verlinkt. Daraufhin rügte die FAZ die Verletzung von Markenrechten – und zwar der Konkurrenz.
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Gewerkschaftsboss Claus Weselsky hat im Streit um die Werbeanzeige des Autovermieters Sixt verloren. Er muss sich sein Bild mit der Unterschrift "Mitarbeiter des Monats", mit dem Sixt geworben hat, gefallen lassen, so das OLG Dresden.
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Ob das Werner-Rennen in der Gemeinde Hasenmoor stattfinden kann, ist noch nicht sicher. Die 14 Anlieger, die gegen die Veranstaltung vorgingen, hatten vor dem VG Schleswig-Holstein keinen Erfolg. Ein zweiter Antrag ist aber noch anhängig.
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