Die Influencerin Pamela Reif muss ihre Posts in Zukunft als Werbung kennzeichnen. Auch solche, die sie "privat" hochlädt. Denn eine Differenzierung zwischen privat und geschäftlich sei gar nicht möglich, so das LG Karlsruhe.
Der Inlandsnachrichtendienst schaut inzwischen genau hin, wenn es um die AfD geht. Der Verfassungsschutz erklärte die Partei im Januar zum "Prüffall". So will die Partei aber nicht genannt werden - und ergreift nun juristische Schritte.
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Obwohl es der Bild gerichtlich untersagt wurde, das Foto einer angeblichen "G20-Plünderin" zu zeigen, druckte sie das Foto erneut ab. Dafür muss das Blatt ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen, so auch das OLG Frankfurt.
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Der enge Familienkreis ist ein ehrschutzfreier Raum, in dem auch die Schwiegermutter ein "Protokoll über Misshandlungen" über ihren Schwiegersohn an die Schwester per WhatsApp verschicken darf, ohne dass er dies verbieten könne, so ein OLG.
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Blogger und Influencer müssen Werbung in ihren Posts als solche kennzeichnen. Allerdings ist nicht jede Information über Produkte gleich als Werbung zu qualifizieren. Das KG Berlin hat jetzt Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht gemacht.
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Trotz Verkaufsverbots behauptet Apple, dass alle iPhone-Modelle verfügbar bleiben werden. Als nächsten Akt im Dauer-Patentstreit mit Qualcomm hat das LG München I nun eine einstweilige Verfügung gegen den Smartphone-Hersteller erlassen.
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Wo Öko-Test drauf steht, muss auch Öko-Test drin sein, oder? Ganz so eindeutig ist es nicht, wie eine Verhandlung vor dem EuGH zeigt. Doch der Generalanwalt meint, das Label dürfe nicht ohne Zustimmung des Verlags benutzt werden.
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Das Nachrichtenportal Buzzfeed darf den Namen des Mannes nennen, der "hobbymäßig" Frauenärzte anzeigte und so die Debatte um den § 219a StGB befeuerte. Das LG sah nach Abwägung der Interessen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
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