
"Unbegrenzt leistungsfähig" zu sein – das ist zwar schön, reicht dem BGH aber als Angabe über das Einkommen zwecks Kindesunterhaltsberechnung nicht aus. Insbesondere wenn es um den Mehrbedarf geht, brauche es konkrete Zahlen.
Mehr lesen"Unbegrenzt leistungsfähig" zu sein – das ist zwar schön, reicht dem BGH aber als Angabe über das Einkommen zwecks Kindesunterhaltsberechnung nicht aus. Insbesondere wenn es um den Mehrbedarf geht, brauche es konkrete Zahlen.
Mehr lesenNach dem Urteil des BVerfG zum Versorgungsausgleich könnte viel Arbeit auf die Familiengerichte zukommen. Sie stehen jetzt in der Pflicht, bei der Teilung von Betriebsrenten darauf zu achten, dass Frauen nicht benachteiligt werden.
Mehr lesenDie im VersAusglG vorgesehene externe Teilung von Betriebsrenten nach einer Ehescheidung ist nicht verfassungswidrig. Gerichte müssen fortan aber sicherstellen, dass Frauen nicht benachteiligt werden, entschied das BVerfG am Dienstag.
Mehr lesenDie Ehe hielt nur kurz, war von den Eltern arrangiert und ein Zusammenleben gab es nicht. Auch sexuellen Kontakt gab es keinen. Für den Trennungsunterhalt spielt das aber keine Rolle, entschied der BGH.
Mehr lesenErst wollte das rheinländische Ehepaar ein Mädchen aus Thailand adoptieren, es dann aber doch nicht haben und kurzfristig zurückschicken. Jetzt muss das Paar trotzdem für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen.
Mehr lesenZahlen Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt, zahlen die Kommunen den Kindern einen Vorschuss. Die Kosten dafür werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Gegen diese Praxis haben sich neun Landkreise gewehrt.
Mehr lesenKurz nachdem ein Paar ein thailändisches Adoptivkind nach Deutschland holte, gaben sie es wieder zurück ans Jugendamt. Wer kommt nun für das Mädchen auf? In einem tragischen Fall sieht das OLG Köln die Adoptiveltern in der Pflicht.
Mehr lesenEhe ist Ehe - auch wenn sie von den Eltern arrangiert wurde, so das OLG Frankfurt. Für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt komme es nicht darauf an, ob ein Paar wirklich zusammen lebte oder die Ehe auf sonstige Weise "verwirklicht" hat.
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