
Großeltern müssen für Unterhaltszahlungen an ihre Enkel aufkommen, wenn es deren Vater bzw. Mutter finanziell nicht kann. Dies entschied der BGH. Allerdings habe der Staat keine Handhabe, das Geld aktiv einzutreiben.
Artikel lesenGroßeltern müssen für Unterhaltszahlungen an ihre Enkel aufkommen, wenn es deren Vater bzw. Mutter finanziell nicht kann. Dies entschied der BGH. Allerdings habe der Staat keine Handhabe, das Geld aktiv einzutreiben.
Artikel lesen"Unbegrenzt leistungsfähig" zu sein – das ist zwar schön, reicht dem BGH aber als Angabe über das Einkommen zwecks Kindesunterhaltsberechnung nicht aus. Insbesondere wenn es um den Mehrbedarf geht, brauche es konkrete Zahlen.
Artikel lesenNach dem Urteil des BVerfG zum Versorgungsausgleich könnte viel Arbeit auf die Familiengerichte zukommen. Sie stehen jetzt in der Pflicht, bei der Teilung von Betriebsrenten darauf zu achten, dass Frauen nicht benachteiligt werden.
Artikel lesenDie im VersAusglG vorgesehene externe Teilung von Betriebsrenten nach einer Ehescheidung ist nicht verfassungswidrig. Gerichte müssen fortan aber sicherstellen, dass Frauen nicht benachteiligt werden, entschied das BVerfG am Dienstag.
Artikel lesenDie Ehe hielt nur kurz, war von den Eltern arrangiert und ein Zusammenleben gab es nicht. Auch sexuellen Kontakt gab es keinen. Für den Trennungsunterhalt spielt das aber keine Rolle, entschied der BGH.
Artikel lesenErst wollte das rheinländische Ehepaar ein Mädchen aus Thailand adoptieren, es dann aber doch nicht haben und kurzfristig zurückschicken. Jetzt muss das Paar trotzdem für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen.
Artikel lesenZahlen Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt, zahlen die Kommunen den Kindern einen Vorschuss. Die Kosten dafür werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Gegen diese Praxis haben sich neun Landkreise gewehrt.
Artikel lesenKurz nachdem ein Paar ein thailändisches Adoptivkind nach Deutschland holte, gaben sie es wieder zurück ans Jugendamt. Wer kommt nun für das Mädchen auf? In einem tragischen Fall sieht das OLG Köln die Adoptiveltern in der Pflicht.
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