
Das Prinzip ist simpel: Tickets für beliebte Fußballpaarungen aufkaufen und sehr viel teurer weiterverkaufen. Mit einem solchen Geschäftsmodell hat es für eine Online-Plattform vor dem LG München I nun aber gekracht.
Artikel lesenDas Prinzip ist simpel: Tickets für beliebte Fußballpaarungen aufkaufen und sehr viel teurer weiterverkaufen. Mit einem solchen Geschäftsmodell hat es für eine Online-Plattform vor dem LG München I nun aber gekracht.
Artikel lesenDer Feinkosthersteller Appel darf - genau wie Käpt'n Iglo - für seine Fischprodukte mit einem älteren Mann mit Bart und Mütze werben. Verwechslungsgefahr mit dem berühmten Fischstäbchen-Botschafter bestehe nicht, so das LG München I.
Artikel lesenDie Pharmafirmen Teva und Cephalon sollen 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie mit Absprachen eine Arznei gegen Schlafstörungen künstlich teuer gehalten haben sollen. Dies teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit.
Artikel lesenDer EuGH hat entschieden, vor welchen Gerichten man sich gegen Geschäftspraktiken von Online-Plattformen wehren kann. Ein Hotel aus Schleswig-Holstein kann die niederländische Plattform Booking.com demnach in Deutschland verklagen.
Artikel lesenDer Gesetzgeber will Verbraucher in Zukunft besser vor falschen Bewertungen im Online-Handel schützen. Das ist gut für die Kunden, meinen Martin Gerecke und Nils Graber. Aber für die Händler wäre mehr drin gewesen.
Artikel lesenNutzt Amazon Daten auf seiner Handelsplattform, um Drittanbieter auszubooten und sich Vorteile zu verschaffen? Die EU-Wettbewerbshüter beantworten die Frage nach einer ersten Untersuchung mit einem klaren Ja.
Artikel lesenIn Europa überziehen die Wettbewerbshüter Google schon seit Jahren mit Klagen. Jetzt wirft die US-Regierung dem Unternehmen unfairen Wettbewerb bei der Websuche vor. Das Verfahren dürfte sich über Jahre ziehen.
Artikel lesenEin Anwalt aus Nordrhein-Westfalen darf sich nicht als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" bezeichnen. Dies sei kein besonderer Status im Vergleich zu Kollegen - und erwecke nebenbei den Eindruck, er bekleide ein öffentliches Amt, so der AGH.
Artikel lesen