Zwei Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff, doch für die Umsatzmaximierung sollte das eine bei Augenerkrankungen eingesetzt werden, das andere bei Tumoren: Diese Absprache zwischen Roche und Novartis war nicht zulässig, befand der EuGH.
Artikel lesen
Das Bundeskartellamt sollte einst helfen, die Nachkriegs-Wirtschaft zu entflechten. Heute geht es auch um Verbraucherthemen wie zu hohe Lebensmittelpreise und Abzocke im Internet. Zu Jahresbeginn 2018 feiert die Behörde ihren 60. Geburtstag.
Artikel lesen
Der Online-Rechtsdienstleister "abfindungsheld.de" darf nicht mehr damit werben, für gekündigte Arbeitnehmer vor Gericht zu ziehen und dabei "günstiger als jeder Anwalt" zu sein. Das bestätigte das LG Bielefeld nun mit einem Urteil.
Artikel lesen
Uber brachte mit der Vermittlung von Privatleuten als Fahrer Behörden und Taxi-Branche gegen sich auf - und musste den Service fast überall in Europa einstellen. Der EuGH hat nun entschieden, dass es dabei bleibt.
Artikel lesen
Reichen zwölf Prozent Champagner aus, um Eis als "Champagner Sorbet" zu bezeichnen? Es kommt auf den Geschmack an, meint der EuGH. Ulrike Grübler erläutert, was der BGH nun im Rechtsstreit um das Aldi-Dessert beachten muss.
Artikel lesen
Auf "abfindungsheld.de" versprach man seinen Kunden, ihre Ansprüche gegen den früheren Arbeitgeber zu prüfen und auch durchzusetzen. Die Anwaltschaft reagierte wenig erfreut und errang vor dem LG Bielefeld einen Sieg.
Artikel lesen
Der Deutsche Wetterdienst warnt per App vor Unwettern und verbreitet dabei reichlich Zusatzinformationen. Darin will die private Konkurrenz eine Wettbewerbsverzerrung erkennen - und bekam nun vor dem LG Bonn Recht.
Artikel lesen
Wie viel Konfekt steckt in einem Karton mit Raffaellos? Damit Verbraucher dies richtig einschätzen können, muss Ferrero die Stückzahl angeben. Die Nennung der Gesamtmengenangabe reiche nicht aus, entschied das LG Frankfurt.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.