Auch in Frankreich darf Uber seine Vermittlung von Privatleuten im Straßenverkehr nicht starten. Mit formalen Argumenten, dieses Mal einer angeblich unterbliebenen Notifizierung, kommt das Unternehmen nicht durch. Zu Recht, meint Askan Deutsch.
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Uber brachte mit der Vermittlung von Privatleuten als Fahrer Behörden und Taxi-Branche gegen sich auf - und musste den Service fast überall in Europa einstellen. Der EuGH hat nun entschieden, dass es dabei bleibt.
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Der Fahrdienst-Vermittler Uber hatte auch in Frankreich nur kurzweilig Erfolg: Schnell reagierten die Behörden mit einem Verbot der Dienstleistung und strafrechtlicher Verfolgung. Dazu waren sie auch berechtigt, so der EuGH-Generalanwalt.
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Nach der Auffassung des BGH ist die Smartphone-App "Uber Black" mit dem Personenbeförderungsrecht unvereinbar. Noch offen ist jedoch, ob dieses Ergebnis auch im Einklang mit dem europäischen Unionsrecht steht.
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Bietet Uber primär eine digitale Vermittlungsleistung oder eine reale Transportleistung an? Dazu hat der Generalanwalt heute seine Schlussanträge vorgelegt. Folgt ihm der EuGH, hat das Unternehmen in Europa einen schweren Stand.
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Auch das Geschäftsmodell "Uber Black" des gleichnamigen umstrittenen Beförderungsvermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Die Fahrten in schwarzen Luxusautos dürfen höchstens zum Selbstkostenpreis angeboten werden.
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Wer Shuttlefahrten organisiert, sie jedoch von Mietwagenfirmen und Taxen durchführen lässt, braucht dennoch eine Genehmigung nach dem PBefG. Adolf Rebler erläutert, wieso der Dienst, anders als Uber, dennoch weiter betrieben werden darf.
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