Silikonkissen, die aufreißen: ein Horror-Szenario für Frauen mit Brustimplantaten. Seit Jahren schon kämpfen sich die Opfer durch alle Instanzen. Ein Hersteller hatte Billigsilikon verwendet. Im Fokus steht auch der TÜV Rheinland.
Im Streit darüber, wer für die Schäden zahlt, die die fehlerhaften Brustimplantate des Herstellers PIP verursacht haben, hat der BGH ein wichtiges Urteil gefällt. Isabel Jakobs zeigt, warum dem TÜV nun Ungemach drohen könnte.
Der Skandal um die Brustimplantate des Herstellers PIP war für tausende Frauen ein Alptraum. 2015 wies ein Gericht in Frankreich Schadensersatzklagen gegen den TÜV Rheinland ab. Zu Unrecht, wie das oberste französische Gericht nun entschied.
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Nachgerüstete Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software werden auch künftig nicht stillgelegt. Das VG Düsseldorf wies am Mittwoch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe ab, der Verband sei nicht klagebefugt.
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Der TÜV Rheinland haftet nicht für die fehlerhaften Silikonimplantate von PIP. Prüfinstitute müssen ihre internen Abläufe dennoch beleuchten, empfiehlt Kirsten Plaßmann. Bei Medizinprodukteherstellern würden unangekündigte Audits zur Regel.
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Auch der Prüfer eines Medizinprodukts kann gegenüber einem Patienten haften, wenn er den Hersteller nicht genug überwacht hat. Was die richtungsweisende Entscheidung des EuGH für Prüfstellen heißt, erklärt Florian Niermeier.
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Der TÜV könnte für fehlerhafte Implantate haftbar sein, sofern er seine Prüfpflichten verletzt hat. Diese obliegen ihm grundsätzlich bei Kenntnis der Fehlerhaftigkeit, wie die EuGH-Generalanwältin in ihren Schlussanträgen klarstellte.
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Müssen Achterbahn, Riesenrad oder Krake auf Jahrmärkten schärferen Sicherheitsbestimmungen gerecht werden? Ja, urteilen Richter in Niedersachsen. Andere EU-Länder hatten für ältere Geräte Bestandsschutz gewährt.
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