Die Bundesregierung darf ein türkisches Referendum in Deutschland über die Einführung der Todesstrafe nicht genehmigen, erklärt Michael Lysander Fremuth. Sowohl das Grundgesetz als auch das regionale Völkerrecht schlössen dies aus.
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Der Münchener Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat sein Mandat für den türkischen Staatspräsidenten Erdogan niedergelegt. Berichten zufolge gingen dem Juristen die Nazi-Vergleiche Erdogans zu weit.
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Nach dem Referendum über das Präsidialsystem in der Türkei hatte Erdogan ein weiteres über die Todesstrafe ins Gespräch gebracht, Türken in Deutschland dürften sich wieder beteiligen. Die deutsche Politik will das verhindern.
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Nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei befürchten DAV und DRB eine weitere Verschlechterung der Situation dortiger Juristen. Sie wollen ihnen beim Verlassen des Landes helfen, indem sie ein türkischsprachiges Online-Portal betreiben.
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Weil sie den gescheiterten Militärputsch in der Türkei unterstützt haben sollen, verloren zwei Imame ihre Jobs. Eine Klage dagegen scheiterte. Der Islamverband Ditib sei nicht ihr Arbeitgeber.
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"Töte Erdogan mit seinen eigenen Waffen", lautete der Spruch auf einem Plakat im schweizerischen Bern. Die Staatsanwaltschaft in Istanbul reagiert auf die Demonstration mit Ermittlungen - unter anderem wegen Beleidigung des Präsidenten.
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In Köln klagen zwei Imame gegen ihre Entlassung durch den Islam-Dachverband Ditib. Aber ist der überhaupt ihr Arbeitgeber, oder müssten sie in der Türkei klagen? Das Gericht betont, dass es für die Entscheidung nicht auf politische Fragen ankommtArtikel lesen
In Deutschland hat das VG Berlin einem Journalisten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt im Fall Böhmermann zugesprochen. Zugleich versucht Erdogan auch gegen angebliche Beleidigungen aus der Schweiz vorzugehen - ohne Erfolg.
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