Nur weil ein Pferd tot ist, fällt der Schaden nicht weg: Das OLG München hätte das Verfahren um die Behandlungskosten eines zwischenzeitlich verstorbenen Dressurpferdes geführt. Nun haben sich die Parteien jedoch geeinigt.
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Wer sich ein Pferd hält, haftet auch für Unfälle einer Reitbeteiligung, entschied das OLG Nürnberg. Allerdings muss sich die beteiligende Person bei Sorgfaltsverstößen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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Weil ein Esel das Heck eines orangefarbenen Sportwagens angeknabbert hat, muss der Eselhalter nun Schadensersatz zahlen. Der Esel hatte das Auto womöglich für eine übergroße Möhre gehalten, mutmaßte die Polizei mit einem Augenzwinkern.
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Geflügelprodukte, die aus artgerechter Haltung stammen, sollen im kommenden Jahr mit dem Label der "Initiative Tierwohl" ausgezeichnet werden. Das Bundeskartellamt findet das gut, will aber auch bei Schweinefleisch mehr Transparenz.
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Die Haltung von Schweinen in Deutschland verstoße gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung, meint der Berliner Senat. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Als der Affe Naruto ein Selfie von sich aufnahm, glaubte Fotograf David Slater, das Bild seines Lebens vor sich zu haben. Doch es war der Beginn eines bizarren Rechtsstreits. Nun endete er mit einem Vergleich.
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Verlieren Tiere ihr Leben nicht im Schlachthaus oder in der Veterinärpraxis, sind die Freunde aller Vierbeiner schnell empört. Doch ein altes jagdrechtliches Urteil zeigt, dass Freiluft-Tötungen einfach mehr Aufmerksamkeit erzeugen.
Ein Makake, der Selfies knipst, ein Naturfotograf, der sich in den Ruin getrieben sieht und eine Wissenschaftlerin in Handschellen: Der Streit um das Urheberrecht eines Affen an seinem Selfie sorgt in den USA für Aufsehen.
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