Grumpy Cat hat einen Gerichtsprozess gewonnen: Weil ein amerikanischer Kaffeehersteller mit seinem "Grumpy-Cat-Kaffee" ihre Markenrechte verletzte, muss er nun umgerechnet über 700.000 Euro Schadensersatz zahlen.
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Der Zirkus-Schimpanse Robby darf vorerst weiter bei seiner Schaustellerfamilie bleiben. Das OVG hat die Berufung des Circus Belly gegen ein Urteil zugelassen, nach dem der Affe seinen Lebensabend in einer Auffangstation verbringen soll.
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Machen wir uns nichts vor: Wenn es hart auf hart kommt, steht der sichere Betrieb der Flughäfen in der Prioritätenliste vor dem Vogelschutz. Doch in weiten Teilen ist ein friedliches Miteinander möglich, erklärt Ulrich Hösch.
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Nach einer EU-Vorschrift muss das rituelle Schlachten in zugelassenen Schlachthöfen erfolgen – die wurden in Belgien allerdings knapp. Thomas Traub erläutert, warum das nach Ansicht des Generalanwalts nicht die Religionsfreiheit verletzt.
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Die Elefantenkuh "Buba" darf vorerst weiter ohne Artgenossen bei ihrer Zirkusfamilie leben. Denn das Tier sei alt und dominant, so ein VG. Ob sie überhaupt mit anderen Elefanten auskomme, könne erst das Hauptsacheverfahren zeigen.
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Man kauft ein Pferd für 500.000 Euro – und dann lässt es sich nicht richtig reiten. Schlechter Reiter, sagt der eine, schlechter Gesundheitszustand der andere. Der BGH lässt Lebewesen vom Idealzustand abweichen, erklärt Roland Schimmel.
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Nur weil ein Pferd tot ist, fällt der Schaden nicht weg: Das OLG München hätte das Verfahren um die Behandlungskosten eines zwischenzeitlich verstorbenen Dressurpferdes geführt. Nun haben sich die Parteien jedoch geeinigt.
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Wer sich ein Pferd hält, haftet auch für Unfälle einer Reitbeteiligung, entschied das OLG Nürnberg. Allerdings muss sich die beteiligende Person bei Sorgfaltsverstößen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
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