E-Mail-Anbieter müssen grundsätzlich damit rechnen, in einem Strafverfahren die IP-Adressen ihrer Nutzer an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Dominic Habel und Robert Briske erläutern einen folgenreichen Beschluss des BVerfG.
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Apple muss den Namen seiner Nachrichten-App "iMessage" nicht ändern. Das Unternehmen e*Message sah seine Markenrechte verletzt, hat aber gar keine, wie das LG Braunschweig nun entschied.
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Eigentlich wollten sie ihren Anwalt wegen Fehlberatung verklagen. Aber ihr neuer Vertreter versäumte sowohl die Frist für die Berufung als auch die für die Wiedereinsetzung. Pech gehabt, nicht genug Zeit fürs Fax einkalkuliert, so der BGH.
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Am größten Internetknotenpunkt in Frankfurt zapft der BND Daten ab – mit dem Segen des BVerwG. Der Betreiber des Knotenpunkts will das nicht akzeptieren und schaltet nun das Bundesverfassungsgericht ein.
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Werden rechtswidrige Inhalte über den Facebook-Messenger verschickt, können Betroffene keine Herausgabe der Nutzerdaten des Versenders verlangen - auch wenn das unbefriedigend ist, wie das OLG Frankfurt befand.
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Telefonanbieter dürfen auf ihren SIM-Karten keine kostenpflichtigen Dienste installieren, ohne ihre Kunden darüber zu informieren. Alles andere stelle eine unlautere Praktik dar, weil der Verbraucher keine freie Entscheidung treffen könne, so der...
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Sobald das beA wieder online ist, gilt die passive Nutzungspflicht. Ob das an der BRAK oder dem BMJV liegt, ist unklar. Einen Neustart am 3. September wird, das steht jetzt fest, auch die Klage einiger Anwälte nicht verhindern.
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Seit bekannt wurde, dass das beA im September live gehen soll, obwohl die Vertraulichkeit der Nachrichten bedroht ist, mehrt sich Kritik. Anwälte fürchten Haftungsrisiken, die BRAK will das durchziehen. Doch sie braucht die Anwaltskammern.
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