Zur finanziellen Absicherung der Rekultivierung der Tagebaue hat das Land Brandenburg eine mehrere hundert Millionen Euro schwere Vereinbarung mit dem Energieunternehmen Lausitz Energie Bergbau abgeschlossen. Görg hat das Land beraten.
Der wirtschaftliche Nutzen spielt nach Ansicht des OVG Münster keine Rolle: Gebühren für Wasserentnahme dürfen also auch erhoben werden, wenn das Unternehmen das Grundwasser ungenutzt wieder in Flüsse leitet.
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Vattenfall hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Umweltaktivisten, die sich an Bahngleise gekettet und so den Tagebaubetrieb bei Cottbus gestört hatten. Das entschied das LG Cottbus am Dienstag, fast zwei Jahre nach der Aktion.
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Wie das VG Aachen am Montag mitteilte, verstößt das Protestcamp der Gegner des Tagebaus Hambach gegen Vorschriften des Baurechts und muss daher geräumt werden. Eine entsprechende baurechtliche Verfügung des Kreises Düren sei rechtmäßig.
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