Das elektronische Anwaltspostfach soll ab dem 3. September 2018 wieder online gehen, ab diesem Zeitpunkt sind die Anwälte wieder nutzungspflichtig. Anmelden und registrieren können sie sich aber schon viel früher; wenn es nach der BRAK geht.
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Rechtsanwälte können als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten, wenn sie keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Das ist gängige Praxis der Rechtsanwaltskammern. Doch was, wenn es ein Syndikusanwalt ist? Martin W. Huff berichtet.
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Eine Volljuristin, die als Schadenanwältin für einen Versicherer tätig ist, kann als Syndikusanwältin zugelassen werden. Das gilt auch, wenn ihr Arbeitsvertrag nachträglich geändert wurde, entschied der Anwaltssenat des BGH.
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Die BRAK hat ihre Mitgliederzahlen vom Beginn des Jahres vorgelegt. Die Statistik zeigt: Die Anwaltschaft verändert sich. Die Rechtsanwälte werden weniger, dafür sind mehr Syndikusrechtsanwälte zugelassen.
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Wer in Elternzeit ist, kann nicht als Syndikusanwalt zugelassen werden. Meint die DRV. Andere Ansicht der AGH Baden-Württemberg. Das nächste Wort wird der Anwaltssenat des BGH haben. Martin W. Huff erklärt, warum es geht.
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Das elektronische Anwaltspostfach bleibt vorerst offline. Die BRAK rät zudem, das Zertifikat, dessen Installation sie am Freitag für den Betrieb für nötig erklärt hatte, wegen möglicher Sicherheitsrisiken wieder zu deinstallieren.
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Das BVerfG hat deutliche Hinweise zur Befreiung von Syndikusanwälten gegeben – doch die Deutsche Rentenversicherung ignorierte sie. Nach einem Urteil des SG Freiburg wird es Zeit, dass sich das ändert, meint Martin W. Huff.
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Juristen müssen Digitalisierungsprozesse der Mandanten begleiten können, meinen Christian Lange-Hausstein und Kevin Weyand. Das kratze nicht nur am anwaltlichen Selbstverständnis, sondern erfordere ein grundlegendes Umdenken.
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