Der knapp zweiwöchige Streik der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen im Februar 2012 war rechtswidrig. Die Lotsengewerkschaft GdF muss Fraport die streikbedingten Schäden ersetzen, so das BAG. Allen & Overy hat Fraport vertreten.
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Es wird härter für Gewerkschaften: Das BAG hat ihnen bei Streiks den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens genommen. Es stellte sich in dem GdF gegen Fraport Verfahren damit gegen die Vorinstanzen, sagt Robert von Steinau-Steinrück.
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Seit Montag streiken die Piloten der Lufthansa, am Mittwoch hat das Hessische Landesarbeitsgericht den Streik für rechtswidrig erklärt. Damit hat es eine anderslautende Entscheidung des ArbG Frankfurt von Dienstagabend aufgehoben.
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Unzulässig - daran scheiterte die Verfassungsbeschwerde von Verdi zum Streikrecht bei kirchlichen Trägern. Es fehle an einer unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit, entschied Karlsruhe.
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Streiken die Lotsen, steht der Flugverkehr still. Die Schäden tragen die Fluglinien, obwohl sie nicht selbst bestreikt werden. Dagegen klagten sie durch alle Instanzen. Und verloren. Warum, erklären Kara Preedy und Verena Oechslen.
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Das war abzusehen: Bereits fünf kleinere Gewerkschaften haben Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben. Wann es eine Entscheidung in Karlsruhe gibt, ist noch ungewiss.
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Nach dem Streikende wollten Post AG und DHL Delivery Düsseldorf ihre Mitarbeiter an Sonntagen arbeiten lassen, damit sie ihre Stunden nachholen können. Das VG Düsseldorf machte dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung.
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