
"Dahmer – Monster" ist vor wenigen Wochen auf Netflix erschienen und mittlerweile in 92 Ländern in den Top 10. Für Tim Nicklas Festerling Grund genug, sich das Bewegtbild um die Geschichte eines Serienmörders genauer anzusehen.
Artikel lesen"Dahmer – Monster" ist vor wenigen Wochen auf Netflix erschienen und mittlerweile in 92 Ländern in den Top 10. Für Tim Nicklas Festerling Grund genug, sich das Bewegtbild um die Geschichte eines Serienmörders genauer anzusehen.
Artikel lesenDie Netflix-Serie "Partner Track" handelt vom Großkanzleialltag und den großen Fragen der "Gen Y": Gleichberechtigung, Selbstverwirklichung, der Angst vorm Scheitern und dem Sinn von Arbeit – oder auch nicht, meint Katharina Reisch.
Artikel lesenBei "Bad Vegan" verspricht ein Mann Unsterblichkeit gegen Millionenzahlungen. Auch absurde Täuschungen können strafrechtlich Betrug sein. Ob das auch gilt, wenn mit Google die Wahrheit recherchiert werden kann, bespricht Katharina Reisch.
Artikel lesenIn seinen Nutzungsbedingungen behielt sich der Streaming-Dienst Netflix bis dato vor, jederzeit den Abopreis erhöhen zu dürfen. Das darf er jedoch nur, um höhere Kosten zu decken, nicht aber den Gewinn zu steigern.
Artikel lesenKann eine Preisverleihung ohne Publikum funktionieren? Der Juve-Verlag wagte das Experiment am Donnerstagabend mit einer Awards-Gala, die wegen der Coronapandemie digital stattgefunden hat. Es ist nur teilweise geglückt.
Artikel lesenTarife mit begrenztem Datenvolumen verstoßen gegen europäisches Recht, wenn z.B. bestimmte Musik-Streamingdienste wie Spotify oder Deezer von der gedrosselten Geschwindigkeit ausgenommen werden, entschied der EuGH erstmalig.
Artikel lesenWenn Schulen oder Theater ihre Veranstaltungen live streamen, könnten sie dafür eine Rundfunkzulassung benötigen. Frederik Ferreau begrüßt ein pragmatisches Vorgehen der Medienaufsicht. Für ihn liegt das Problem im gesetzlichen Rundfunkbegriff.
Artikel lesenDas KG Berlin hat entschieden, dass Netflix sich nicht ohne weitere Begründung Preiserhöhungen vorbehalten kann. Zwar könnten Kunden vorher kündigen - benachteiligt würden sie durch die Klausel aber trotzdem.
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