
Laut BGH ist die Revision eines Angeklagten unbegründet, der gehofft hatte, neben einer Freiheitsstrafe auch zu einer Geldstrafe verurteilt zu werden, um damit eine geringere Freiheitsstrafe zu bekommen.
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Artikel lesenDie Stoa hat heute angeblich wieder das Zeug zur philosophischen Mode. Obwohl der moderne Staat ihnen einiges zu verdanken hat, sind jedoch vermeintliche Stoiker im Justizbetrieb überwiegend nicht wohlgelitten.
Artikel lesenAuch wenn Gerichte trotz Coronakrise bei den Bürgern ungebrochenes Vertrauen genießen: In der Bevölkerung verhärtet sich der Unmut über zu lange Gerichtsverfahren, milde Urteile und Ungleichheiten vor Gericht.
Artikel lesenEr sprühte Parolen an Schulen und marschierte mit anderen in schwarz und Militärformation durch die Stadt. Bestraft hat das LG Koblenz den Rechtsradikalen trotzdem nicht. Der BGH beanstandet das als "durchgreifend rechtsfehlerhaft".
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