Auch wenn jemand nicht (mehr) Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, darf die Polizei gegen dessen Willen seine Fingerabdrücke nehmen. Es könnte ja sein, dass sie später mal gebraucht werden, so das BVerwG.
Artikel lesen
Die Beschlagnahme von 77 Immobilien im Juli in Berlin war spektakulär. Aber die ihr zugrundeliegende Neureglung zur selbständigen Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft ist verfassungsrechtlich problematisch, meint Martin Schorn.
Artikel lesen
Es war bundesweit das erste Mal, dass ein Gericht zwei Raser wegen Mordes verurteilte. Der BGH sah den bedingten Vorsatz aber als nicht belegt an, jetzt beginnt der Prozess vor dem LG Berlin erneut.
Artikel lesen
Anfang März 2019 sind seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs zehn Jahre vergangen. Bis dahin müssen alle Strafverfahren mit einem Urteil abgeschlossen sein. Für einen jetzt begonnenen Prozess bleiben deshalb nur sieben Monate.
Artikel lesen
Der Austritt Großbritanniens aus der EU ist bedauerlich, findet auch Eike Fesefeldt. Für die Harmonisierung des europäischen Strafrechts könnte es aber gut sein, wenn "der ewige Bremser" geht, wie der Staatsanwalt aus der Praxis weiß.
Artikel lesen
Die BamS berichtete, gegen den Ex-VW-Chef werde nun auch wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Das ergebe sich aus den Ermittlungsakten. Sein Anwalt wittert einen Verrat von Dienstgeheimnissen. Doch so einfach ist es nicht, meint Martin W. Huff.
Artikel lesen
Der Fall Puigdemont ist für die deutsche Justiz demnächst auch formal erledigt. Das OLG Schleswig-Holstein hat den Auslieferungshaftbefehl aufgehoben. Damit kann sich der Separatistenführer nun frei in Europa bewegen*.
Artikel lesen
Jüngst hat das OLG Schleswig entschieden, der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont sei nur wegen Untreue, nicht aber wegen Rebellion auszuliefern. Nun macht die spanische Justiz einen Rückzieher - und spart nicht mit Kritik.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.