Die Affäre um die nicht existierende Nebenklägerin "Meral Keskin" hat ein Nachspiel im Münchner NSU-Prozess. Das Gericht soll eine Erklärung zu dem Vorfall abgeben, fordern die Anwälte der Hauptangeklagten.
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In der Affäre um eine nicht existierende Nebenklägerin im Münchner NSU-Prozess hat die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte ein Sprecher am Dienstag mit.
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Eine der Nebenklägerinnen im NSU-Prozess gibt es offenbar nicht. Ihr ehemaliger Anwalt will mit der Presse nicht mehr sprechen. Er gibt aber zu, für das Mandat eine Provision gezahlt zu haben.
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Aus einer Jux-Aktion wurde ein tödlicher Unfall: Nach dem Tod eines 34-jährigen Familienvaters bei seiner "Cold-Water-Challenge" endete am Freitag vor dem AG Bocholt das Strafverfahren gegen die beiden Angeklagten.
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Im NSU-Prozess ist eine Frau als Opfer und Nebenklägerin zugelassen, die "nach aktuellem Kenntnisstand gar nicht existent sein dürfte". Das hat einer der Nebenklage-Anwälte am Freitag über seinen eigenen Anwalt mitteilen lassen.
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Journalisten des Hamburger Abendblatts hatten Teile der Akte eines laufenden Strafverfahrens veröffentlicht, und sich so nach §353d StGB selbst strafbar gemacht. Eigentlich. Vor Gericht kam ihnen jedoch die Auskunft des damaligen Justiziars zugute.
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Die Anwälte von Holocaust-Opfern haben für die wenigen noch möglichen Prozesse gegen SS-Angehörige in Konzentrationslagern ähnlich klare Urteile wie gegen Oskar Gröning gefordert.
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Am Mittwoch sollen Innenminister de Maizière und Verfassungsschutz-Chef Maaßen im Rechtsausschuss aussagen. Thema: die noch immer nicht aufgeklärte Netzpolik-Affäre. Dazu neun Hypothesen von Christian Rath.Artikel lesen
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