Der Prozess gegen zwei frühere Wirtschaftsprüfer der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker ist beendet. Anklage und Verteidigung verständigten sich darauf, das Verfahren vor dem LG Stuttgart einzustellen.
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Der Name Schlecker war noch zu Beginn des Jahrzehnts allgegenwärtig in Deutschland. Dann kam der finanzielle Kollaps, der nun vor Gericht verhandelt wird. Ein Mitglied der Familie könnte glimpflich davon kommen.
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Das BMJV plant den massenhaften Einsatz von Überwachungssoftware zur Verfolgung von Straftaten. Ulf Buermeyer zum gewaltigen Ausmaß eines Vorhabens, das nur als bewusste Provokation des BVerfG verstanden werden könne.
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Ein 96-jähriger früherer SS-Sanitäter steht vor dem LG Neubrandenburg unter Anklage. Doch der Prozess gegen ihn scheint nun am Ende angekommen. Gutachter halten den Mann für nicht mehr verhandlungsfähig.
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Weil er seine Ehefrau getötet haben soll, sitzt ein 54-Jähriger auf der Anklagebank. Erst auf seine außergewöhnliche Bitte nach einem "guten Urteil" hin kann die Richterin ihm verdeutlichen: Die Todesstrafe gibt es in Deutschland nicht.
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Ein 20-Jähriger verletzte sich selbst mit einer Machete, gab aber an, von einem Horrorclown attackiert worden zu sein. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach dem vermeintlichen Täter, das AG München hat den Mann nun verurteilt.
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Am 14. Mai 1610 wurde in Paris der französische König Henri IV. ermordet, 1757 entging sein Nachfolger Louis XV. einem Anschlag. Die nachfolgenden Strafverfahren gehören zum Furchtbarsten, was sich Juristen je ausgedacht haben.
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Ein Richter, der eigenmächtig die "Hüttenstädter Prozessordnung" eingeführt und danach Durchsuchungen angeordnet hatte, ist endgültig vor dem BGH freigesprochen worden. Wegen zahlreicher Zurückverweisungen dauerte der Streit knapp zehn Jahre.
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