Weil er seine Ehefrau getötet haben soll, sitzt ein 54-Jähriger auf der Anklagebank. Erst auf seine außergewöhnliche Bitte nach einem "guten Urteil" hin kann die Richterin ihm verdeutlichen: Die Todesstrafe gibt es in Deutschland nicht.
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Ein 20-Jähriger verletzte sich selbst mit einer Machete, gab aber an, von einem Horrorclown attackiert worden zu sein. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach dem vermeintlichen Täter, das AG München hat den Mann nun verurteilt.
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Ein Lastwagenfahrer hat zigtausende pinkfarbene Ecstasy-Pillen geladen - und will nichts davon gewusst haben. Das Landgericht Regensburg glaubt dem 46-Jährigen nicht und verurteilt ihn zu einer langen Gefängnisstrafe.
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Ein 54-Jähriger schoss mit einem Luftgewehr auf einen 13-Jährigen, weil er sich von dessen Fußballspiel auf einem Spielplatz unweit seines Balkons gestört fühlte. Dafür muss er nun drei Jahre lang in Haft.
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Wohl zum ersten Mal seit Inkrafttreten des neuen § 184 i StGB ist ein Urteil auf dieser Grundlage ergangen. Ein Mann muss für mehrere Monate in Haft, weil er einer Spaziergängerin an den Po gefasst hatte.
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Wohnungseinbrüche sollen künftig härter bestraft werden. Dazu bringt das Bundeskabinett nun ein neues Gesetz auf den Weg, welches für diese Fälle eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht.
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Die österreichische Justiz macht es einfach: Das OLG in Wien hat entschieden, dass bei Klagen gegen Facebook österreichisches Recht anwendbar ist – und Hasspostings nicht nur national geblockt, sondern weltweit gelöscht werden müssen.
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1979 Norwegen, 1989 Slowenien, 1999 Ukraine. Nach und nach schafften alle europäischen Länder die Todesstrafe ab – mit Ausnahme von Weißrussland. Auf die dort im April vollstreckte Strafe reagiert die Menschenrechtsbeauftragte erschüttert. Artikel lesen
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