Die Steuer-ID soll künftig erweitert werden und Zugriff auf andere Informationen wie das Melderegister oder Dateien der Rentenversicherung ermöglichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat jedoch Bedenken wegen der Verknüpfung von Datenbeständen.
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschieden die obersten Finanzrichter in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil.
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Bundesminister empören sich öffentlich über Street View. Lenken sie die Diskussion dadurch von datenschutzrechtlich deutlich bedenklicheren Projekten ab, für die der Gesetzgeber selbst verantwortlich ist? Danach fragte LTO die Bundesjustizministerin...
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Nach einem Urteil des FG Köln ist die in den vergangenen Jahren vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Steueridentifikationsnummer rechtlich bedenklich, aber nicht verfassungswidrig.
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Die im Oktober 2008 eingeführte Steuer-ID-Nummer wird vor dem Kölner Finanzgericht auf mögliche Verletzungen der Grundrechte überprüft. Drei Klagen werden nun als Musterverfahren verhandelt.
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