Die embryonale Stammzellforschung ist in Deutschland strengen Regeln unterworfen. Dem Vorhaben eines Müncheners Labors, die erforderliche Zustimmung der Ethikkommission zu umgehen, hat nun der BayVGH eine Absage erteilt.
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Mit einer Unterschriftensammlung wollte die Bürgerinitiative "Einer von uns" der EU verbieten lassen, Projekte zu finanzieren, bei denen Embryonen zerstört werden. Die Kommission habe den Vorstoß zu Recht nicht weiter verfolgt, so das EuG.
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Die Verwendung menschlicher Embryonen darf zu industriellen oder kommerziellen Zwecken nicht patentiert werden. Doch wann ist ein Organismus menschlich? Wenn er in der Lage ist, sich zu einem Menschen zu entwickeln, entschied der EuGH am Donnerstag.
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Unter welchen Voraussetzungen können technische Verfahren, bei denen menschliche Eizellen zum Einsatz kommen, patentiert werden? Nach Ansicht des Generalanwalts ist das jedenfalls dann möglich, wenn die verwendeten Eizellen sich nicht zu menschlichen...
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Das Europäische Patentamt in München hat das Stammzell-Patent des Bonner Forschers Oliver Brüstle widerrufen. Ethische Erwägungen spielten dabei allerdings keine Rolle. Hintergrund seien rechtstechnische Fragen, sagte der stellvertretende...
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