Facebook darf einen weiteren Hass-Post gegen Alice Weidel nicht nur für deutsche Nutzer löschen, entschied das LG Hamburg. Es ist die nächste einstweilige Verfügung, die eine zentrale Streitfrage sozialer Netzwerke beantworten könnte.
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Das LG Hamburg will im Streit zwischen der AfD-Politikerin Weidel und Facebook am Montag eine Entscheidung verkünden. Facebook hatte einen beleidigenden Kommentar nicht vollständig gelöscht. Und damit wohl nicht genug getan, ließ das LG erkennen.
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Facebook hat einen Nutzer-Kommentar, der Alice Weidel beleidigt, trotz mehrfacher Aufforderung nicht gelöscht. Oder jedenfalls nicht so gelöscht, wie die AfD-Fraktionsvorsitzende es sich wünscht. Nun will sie eine einstweilige Verfügung erreichen.
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Das Landgericht Berlin hat die Löschung eines Facebook-Kommentars im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt. Die Entscheidung bedeutet wohl juristisches Neuland, die genauen Hintergründe sind aber noch unklar.
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Facebook darf nach einer Entscheidung des OVG Hamburg vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher Nutzer des Messengerdienstes WhatsApp verwenden. Der Beschluss ist vorläufig, der Konzern könnte noch klagen.
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Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen deutsches Verbraucherrecht. Das entschied das LG Berlin.
Trump macht es, die Polizei macht es und auch einige Politiker in Deutschland: Sie blockieren Nutzer auf sozialen Netzwerken. Rahel M. K. Diers und Nico Kuhlmann zur Frage, ob die öffentliche Gewalt dies darf.
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Das Bundeskartellamt hat wegen eines möglichen Marktmachtmissbrauchs im Umgang mit Nutzerdaten ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse und ihre Bedeutung erläutert Marcel Nuys.
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