Live-Streams aus dem Gericht sind verboten. Live-Blogs dagegen sind erlaubt, spielen in der Praxis aber keine Rolle. Anna K. Bernzen erklärt, wieso dies so ist, warum es anders sein sollte und wie der Gesetzgeber dazu beitragen könnte.
Fünf Freiburger, die das BMI zu den Betreibern der verbotenen Internetplattform rechnet, haben Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sehen die Plattform als von der Pressefreiheit geschütztes Medium und das Vereinsrecht instrumentalisiert.
Der US-Präsident legt sich mit Twitter und Co. an und will die Plattformen in die Haftung nehmen. Der Vorstoß befeuert auch in Europa die Diskussion um das Providerprivileg, wie Tobias Keber analysiert. Nun will auch die EU nachregulieren.
Die Pläne zur Verschärfung des NetzDG erfahren viel Kritik. Zuletzt wurden Zweifel geäußert, ob die Justiz die zu erwartenden Fälle von Hass-Post bewältigen kann. Ministerin Lambrecht kündigt jetzt mehr Personal für Bundeskriminalamt und Justiz an.
Ein Tweet des US-Präsidenten bestand den Faktencheck nicht. Trump schränkte daraufhin im Wege einer Verfügung die Möglichkeiten sozialer Medien ein, gegen Nutzer vorzugehen. Dagegen reichte eine Non-Profit-Organisation nun Klage ein.
Wer sich Influencer nennt, macht Werbung – auch wenn es sich scheinbar um private Empfehlungen handelt, findet das OLG Braunschweig. Ähnlich sieht das auch das LG Koblenz. Beide Gerichte erkannten in Instagram-Posts versteckte Werbung.
Was zunächst als Hobby anfängt, entwickelt sich schnell zu einer Einkommensquelle. Auch Influencer müssen sich um ihre Steuerpflichten kümmern, sagt MaximilianKrämer, denn die Finanzbehörden werden immer hellhöriger.
Im vergangenen Jahr trendete der Hashtag #twittersperrt, weil die Plattform satirische Tweets in Richtung AfD-Wähler sperrte. Bereits die Landgerichte hielten das für rechtswidrig. Nun hat Twitter seine Berufungen zurückgenommen.