Ab 2021 müssen viele Menschen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen - für 2020 aber sehr wohl noch. Ist das zulässig? Nein, meint die FDP - und will nun vor das BVerfG ziehen.
Ein Ehepaar ist vor dem FG Nürnberg gescheitert. Es hatte sich gegen eine Vorauszahlung für den Soli für 2020 gewehrt, da der Solidarpakt II Ende 2019 ausgelaufen ist. Die Richter stellten sich jedoch auf die Seite des Finanzamtes.
Nur eine Stimme, die den "Soli" noch für möglich hält, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags gefunden. Die Bundestagsjuristen haben die Literatur zur Abschaffung des Zuschlags ausgewertet. Und melden große Zweifel am SPD-Plan an.
Die Bundesregierung will 2021 die meisten Steuerzahler vom "Soli" entlasten. Der Bund der Steuerzahler meint, dass die Abgabe schon im kommenden Jahr verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen sei.
Der Solidaritätszuschlag soll in Karlsruhe erneut auf den Prüfstand kommen. In einem zweiten Anlauf will das niedersächsische FG eine Musterklage des Bundes der Steuerzahler dem BVerfG vorlegen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass die Regelungen...
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