Eigentlich wollte die GroKo Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zeitnah den Kampf ansagen. Doch das ursprünglich für Anfang 2021 geplante Gesetz muss überarbeitet werden. Wie das geschehen soll, ist in der Koalition offenbar umstritten.
Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Arzt der von einer deutschen Sekte gegründeten Siedlung "Colonia Dignidad" in Chile bleiben eingestellt. Für eine Anklage reiche es nicht, sagt nun auch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf.
Staatsanwälte, Richter, Anwälte und Hochschullehrer kritisieren in einer Bundestagsanhörung den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder massiv. Ob die Koalition dem Rat der Fachwelt folgen wird, ist offen.
Eine Studie der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln wird nicht veröffentlicht, Gutachter halten sie für "keine taugliche Grundlage". Nun übernimmt der Kölner Strafverteidiger Björn Gercke.
Die Bundesregierung will höhere Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Auch der Besitz von kindlichen Sexpuppen soll unter Strafe gestellt werden.
Ob eine schutzlose Lage nur angenommen werden kann, wenn das Opfer weiß, dass es sich in einer solchen befindet, war unter Strafrechtlern umstritten. Nun hat der BGH das erste höchstrichterliche Urteil hierzu gefällt.
Mit einem umfangreichen Gesetzespaket will Bundesjustizministerin Lambrecht Kinder besser vor Sexualstraftaten schützen. Nun liegt der Referentenentwurf vor. Darin enthalten sind auch mehr Befugnisse für die Ermittler.
Mit Kondom oder ohne? Die Frage klärt man vor dem Geschlechtsverkehr. Wer dann aber heimlich das Kondom abstreift und trotzdem zum Samenerguss kommt, der macht sich strafbar. Das stellte das KG in Berlin klar.