Mit dem Fall Wedel ist #metoo in Deutschland angekommen. Rüpelhaftigkeit wird mit Kriminalität gleichgesetzt, die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt, kommentiert Monika Frommel. Die Leidtragenden seien echte, schwer geschädigte Opfer.
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Sex und Co. auf Weihnachtsfeiern wurden einst maximal arbeitsrechtlich geahndet. Nach der Reform aber ist so mancher Annäherungsversuch strafrechtlich relevant. Das kann schon beim Taxi danach beginnen, meint Alexander Stevens.
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Im Prozess gegen einen den ehemaligen Partner einer Großkanzlei wegen mehrfacher Vergewaltigung und des Besitzes von Kinderpornos ist ein Urteil ergangen: Acht Jahre Freiheitsstrafe*.
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Das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung ist rechtskräftig. Weil sie zwei Männer beschuldigte, sie vergewaltigt zu haben, muss sie nun 20.000 Euro zahlen.
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Ein ehemaliger Partner einer Großkanzlei räumte am Dienstag mehrere Vergewaltigungen und den Besitz von Kinderpornos ein. Er habe zwei Touristinnen K.O.-Tropfen verabreicht und sie dann missbraucht. Ob er in Haft muss, ist noch nicht klar.
Das Verfahren gegen den früheren Linklaters-Partner wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Studentin geht in eine kurze Sommerpause. Die Plädoyers sind für Anfang Oktober angesetzt. Noch ist unklar, ob der Termin zu halten ist.
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Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bild-Chef Kai Diekmann eingestellt. Der Vorwurf, er habe eine Mitarbeiterin sexuell belästigt, lasse sich nicht beweisen.
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Es gibt sie, die wundervollen gesetzlichen Errungenschaften, die zumindest einigen Menschen in der Gesellschaft zu einem schöneren oder zumindest selbstbestimmteren Leben verhalfen. Wir wagen den positiven Blick.
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