Die Bundesregierung will zum Schutz von Kindern verstärkt gegen Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen im Internet mit dem Ziel sexueller Kontakte, vorgehen. Jenny Lederer sieht nicht nur die geplante Versuchsstrafbarkeit kritisch.
Die schwedische Staatsanwaltschaft schließt den Fall Assange. Der Wikileaks-Gründer wird aber dennoch noch nicht freikommen, weil die USA ihn anklagen wollen und bereits einen Auslieferungsantrag gestellt haben.
Bislang bleiben voyeuristische Fotos unter den Rock unter Umständen ungesühnt. Eine Online-Petition will das ändern. Jetzt engagiert sich auch Justizministerin Lambrecht.
Vor zwei Monaten hatte ein brasilianisches Model Neymar vorgeworfen, sie zum Sex gezwungen zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Fußballprofi aus Mangel an Beweisen zu den Akten gelegt.
Der Fall eines früheren Linklaters-Partners, der eine Studentin auf einer Feier vergewaltigte, hat für viele Schlagzeilen gesorgt. Die Bild-Zeitung schoss dabei aber über das Ziel hinaus, wie auch der BGH feststellte.
Wer Kinder im Internet kontaktiert, um sie sexuell zu belästigen, macht sich strafbar. Das soll nun auch greifen, wenn statt eines Kindes ein verdeckter Ermittler am Rechner sitzt. Kritiker sehen eine bedenkliche Vorverlagerung der Strafbarkeit.
Erst vor einer Woche hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung wieder aufgenommen. Nun hat sie bereits Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer beantragt.